28.08.2009 Suchmaschinen
Datenschutz: Google muss nachbessernSo wäre der Google beispielsweise berechtigt gewesen, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. "Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern", heißt es seitens der Verbraucherschützer. Auch die Richtlinien zur Weitergabe von Daten an Dritte müssen nach Auffassung des Hamburger Gerichts jetzt an deutsches Datenschutzrecht angepasst werden.
Quelle: wuv.de
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